Österreichische Post: Betriebssonderzulage (BSZ 2026) für Bedienstete festgesetzt
Die Österreichische Post AG hat eine Verordnung zur Festsetzung einer pauschalierten Betriebssonderzulage für Bedienstete erlassen. Die Regelung gilt für Postbedienstete in ausgewiesenen Funktionen ab Veröffentlichung.