Reizstoffsprühgeräte (Pfeffersprays) für zivile Strafvollzugsbedienstete freigegeben
Das österreichische Justizministerium hat eine Verordnung erlassen, die zivilen Strafvollzugsbediensteten das Führen und die Verwendung von Reizstoffsprühgeräten (Pfeffersprays) als Sicherheitsinstrument gestattet. Diese Verordnung ist am 26. August 2026 in Kraft getreten.